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   VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11   

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VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11 (https://dejure.org/2011,5641)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07.12.2011 - 11 A 625/11 (https://dejure.org/2011,5641)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 11 A 625/11 (https://dejure.org/2011,5641)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02

    Nebenbestimmung zur Genehmigung zum Betrieb von Krankentransport

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
    Dementsprechend hat auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Falle einer vergleichbaren Klage gegen die Nebenbestimmung, Beförderungsaufträge nur über die Rettungsleitstelle entgegenzunehmen, eine Anfechtungsklage für zulässig erachtet (vgl. Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 S 995/02 - juris, Rn. 8).".

    Sie dient der besseren Koordination und Disposition der Rettungsmittel und wirkt damit Kostensteigerungen entgegen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 S 995/02 - juris, Rn. 12; Urteil vom 29. September 2009 - 6 S 3314/08 - juris, Rn. 25).

    Die Einbindung des Inhabers der Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport in die Rettungsleistelle berührt nämlich dessen durch Art. 12 GG geschützte Berufsausübung (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juni 2002 a.a.O., Rn. 11).

    Darüber hinaus spricht erheblich für die Auffassung der Kammer, dass einige Bundesländer ausdrückliche Regelungen über die Einbindung des Krankentransportunternehmers in das System der Leitstelle des Rettungsdienstes vorsehen (vgl. insbesondere § 20 Abs. 1 Nr. 3 RettDG BW, § 24 Nr. 3 ThürRettG, § 13 Abs. 1 Nr. 4 RDG SH, § 21 Abs. 4 Nr. 2 RDG LSA), während in den übrigen Bundesländern - wie auch in Niedersachsen - lediglich allgemein bestimmt wird, dass Nebenbestimmungen zur Sicherung der Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst getroffen werden können (vgl. dazu insbesondere VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juni 2002 a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11

    Nebenbestimmung zur Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport außerhalb des

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
    Auf ihren am 13. April 2011 gestellten einstweiligen Rechtsschutzantrag (11 B 860/11) hat die erkennende Kammer die Beklagte mit Beschluss vom 17. Mai 2011 im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, bis zur Entscheidung über die Klage eine Genehmigungsurkunde für den qualifizierten Krankentransport ohne die angeführten Nebenbestimmungen zu erteilen.

    Die Kammer hat hierzu im Beschluss vom 17. Mai 2011 - 11 B 860/11 - unter anderem ausgeführt:.

    Die Kammer hat bereits im Eilverfahren hiergegen Bedenken geäußert und im Beschluss vom 17. Mai 2011 (a.a.O.) dazu Folgendes ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2009 - 6 S 3314/08

    Betrieb einer Rettungsleitstelle durch GmbH - Vermittlung von Einsätzen im

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
    Sie dient der besseren Koordination und Disposition der Rettungsmittel und wirkt damit Kostensteigerungen entgegen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juni 2002 - 4 S 995/02 - juris, Rn. 12; Urteil vom 29. September 2009 - 6 S 3314/08 - juris, Rn. 25).

    Dementsprechend hat auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 29. September 2009 a.a.O., Rn. 25) ausgeführt, dass nach der früheren Rechtslage in diesem Bundesland eine entsprechende Nebenbestimmung nicht zulässig gewesen wäre.

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
    Die Bestimmtheitsanforderungen an Berufsausübungsregelungen richten sich danach, wie stark sich diese auf den Träger des Grundrechtes auswirken (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 1295/07 - NJW 2008, 1293 ).
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98

    Prognoseentscheidung; Genehmigung eines Krankentransportes; Rettungsdienst;

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
    Das Urteil des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1999 (- 11 L 719/98 - juris, Rn. 37) enthält lediglich den allgemeinen Hinweis auf die Möglichkeit, nach § 24 Nr. 4 NRettDG Nebenbestimmungen beizufügen, ohne sich mit einer Einbindung des Unternehmers in die Rettungsleitstelle zu befassen.".
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 16.04.1986 - 7 A 125/85
    Auszug aus VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
    Es spricht deshalb viel dafür, dass § 24 Nr. 4 NRettDG nur solche Nebenbestimmungen zulässt, die Informationspflichten etwa im Falle einer allein dem öffentlichen Rettungsdienstträger oder seinen Beauftragten vorbehaltenen Notfallrettung oder im Falle einer Verhinderung der Antragstellerin, den qualifizierten Krankentransport durchzuführen, vorsehen (ebenso Ufer, NRettDG, Anm. 2.4. zu § 24 auch unter Bezugnahme §§ 21 Abs. 1 NRettDG, 49 Abs. 4 Satz 2 PBefG; dazu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 16. April 1986 - 7 A 125/85 - Leitsatz in juris).
  • VG Hannover, 24.04.2002 - 12 A 3553/99

    Funktionsschutzklausel; Krankentransport; Krankentransportgenehmigung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
    Mithin kann § 24 Nr. 4 NRettDG lediglich eine ausreichende Grundlage etwa dafür sein, dass der Genehmigungsinhaber verpflichtet wird, bei ihm eingehende Notfallrettungseinsätze an die Rettungsleitstelle weiterzuleiten, den Rettungsdienst zu alarmieren, wenn am Einsatzort ein Notfall festgestellt wird oder den Krankentransport weiterzuleiten, wenn seine Kapazität nicht ausreicht (vgl. ebenso VG Hannover, Urteil vom 24. April 2002 - 12 A 3553/99 - juris, Rn. 31; Ufer NRettDG, Anm. 2.4 zu § 24).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
    Im Übrigen ist es eine Frage der Begründetheit der Klage, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 3 C 39/06 - NVwZ-RR 2007, 776; Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - NVwZ 2001, 429 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 39.06

    Arzneimittelzulassung; Nachzulassung; Inhalt der Zulassungsentscheidung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
    Im Übrigen ist es eine Frage der Begründetheit der Klage, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller- und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2007 - 3 C 39/06 - NVwZ-RR 2007, 776; Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 - NVwZ 2001, 429 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 13.91

    Fernstraßen - Festsetzung einer Ortsdurchfahrt

    Auszug aus VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 625/11
    Die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten Auflage setzt im Übrigen materiell rechtlich voraus, dass die Genehmigung mit einem Inhalt weiter bestehen kann, der der Rechtsordnung entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.8.1992 - 4 C 13.91 -, DVBl. 1993, 152).
  • VG Oldenburg, 11.12.2013 - 11 A 101/13

    Ausschreibung; Beurteilungsspielraum; Ermessen; Krankentransport; Nachholung;

    Die Klägerin steht nach den §§ 19 ff. NRettDG außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes und hat deshalb keinen Rechtsanspruch auf Erhalt von Aufträgen durch die Rettungsleitstelle (vgl. dazu auch Urteil der Kammer vom 7. Dezember 2011 - 11 A 625/11 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 1 B 10.19

    Krankentransport - Genehmigung - Nebenbestimmung - Auflage - Anfechtung - mobile

    Von daher liegt keine Inhaltsbestimmung vor, die mit der Krankentransportgenehmigung untrennbar verbunden wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9. November 2010 - 13 A 867/10 - juris Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 13 ME 131/11 - zit. nach VG Oldenburg, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 11 A 625/11 - BeckRS 2011, 56506; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2014 - 7 K 6090/12 - juris Rn. 23 ff., jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2021 - 1 B 11.19

    Berlin - Krankentransport - Genehmigung - Nebenbestimmung - Auflage - Anfechtung

    Von daher liegt keine Inhaltsbestimmung vor, die mit der Krankentransportgenehmigung untrennbar verbunden wäre (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9. November 2010 - 13 A 867/10 - juris Rn. 12 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 13 ME 131/11 - zit. nach VG Oldenburg, Urteil vom 7. Dezember 2011 - 11 A 625/11 - BeckRS 2011, 56506; VG Düsseldorf, Urteil vom 21. März 2014 - 7 K 6090/12 - juris Rn. 23 ff., jeweils m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 17.05.2011 - 11 B 860/11

    Nebenbestimmung zur Genehmigung zum qualifizierten Krankentransport außerhalb des

    Dass die Antragstellerin gegen die Nebenbestimmungen Nr. 4.5., 5.1.und 5.2 der Genehmigung vom 21. Februar 2011 Klage erhoben hat (11 A 625/11), ändert nichts daran, dass ihr übriger Teil bestandskräftig geworden ist.
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